Discussion:
Wie lang kann meine Noch-Frau die Scheidung hinauszögern?
(zu alt für eine Antwort)
Maximilian Incani
2005-02-12 08:50:20 UTC
Permalink
Hallo NG,

ich bin Student habe mich vor über einem Jahr von meiner Noch-Frau
getrennt. Ich habe den Scheidungsantrag im Nov 04 eingereicht und habe
zugleich Prozesskostenhilfe beantragt (der ist inzwischen bewilligt). Es
sind auch keine Kinder vorhanden, also der Scheidung steht rein
garnichts im wege.

Nun zum eigentlichen Problem:
Mit jedem Formular (z.B.: Aushändigung der Heiratsurkunde oder ausfüllen
des Versorgungsausgleichs) den meine Noch-Frau erhält, wartet sie
solange wie irgend möglich, da sie hofft die Scheidung bis nach meinem
Studienende (voraussichtlich Okt 05) hinauszuzögern, um dann
Unterhaltsansprüche stellen zu können. Denn bis zur Trennung hat sie den
Lebensunterhalt verdient und ich wäre eigentlich unterhaltsberechtigt,
aber ich habe auf dieses Recht verzichtet und finanziere meinen
Lebensunterhalt selber.

Zu meinen Fragen:
Hat jemand von Euch schonmal das Problem gehabt, dass der Noch-Partner
die Scheidung verzögert hat und wie kann man dem effektiv entgegenwirken?

Wenn ihre Verzögerungstaktik aufgeht, wäre sie unterhaltsberechtigt?
Ich frage deshalb, weil ich dann bestimmt mehr verdiene als sie.

Mein Anwalt schreibt mir, dass die Bearbeitung des Versorgungsausgleichs
von Amtswegen her mehrere Monate dauern kann. Erst danach wird das
Scheidungsverfahren fortgesetzt. Wenn man hinzunimmt, dass meine
Noch-Frau bewußt verzögert, kann es sehr leicht passieren, dass die
Scheidung nach Studienende stattfindet.

Schreibt mir bitte alles was Euch dazu einfällt. Danke!

Grüße, M. Incani
Siegfried Berger
2005-02-12 12:35:08 UTC
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Post by Maximilian Incani
Hat jemand von Euch schonmal das Problem gehabt, dass der Noch-Partner
die Scheidung verzögert hat und wie kann man dem effektiv entgegenwirken?
Hallo Maximilian.
<meld:> ICH! </:>
"Entgegenwirken" kannst Du nur mit Beharrlichkeit.
Wenn sich die Noch! querlegt: keine Chance.
Bedenke: Scheidung nach 1 Jahr Trennung "geht" nur einvernehmlich...
Du bist auf die Mitwirkung der Dame angewiesen.
Post by Maximilian Incani
Wenn ihre Verzögerungstaktik aufgeht, wäre sie unterhaltsberechtigt?
Ich frage deshalb, weil ich dann bestimmt mehr verdiene als sie.
Läßt sich so nicht beantworten; gültig sind die "Verhältnisse zum Zeitpunkt
der Scheidung" - und da wird für zumindestens 12 Monate rückgerechnet.
Dieses Procedere ist Dir bekannt?
Augenblicklich sehe ich lediglich, daß Deine Noch! sich - was den Ver-
sorgungsausgleich angeht - in's eigene Fleisch schneiden könnte.
Post by Maximilian Incani
Mein Anwalt schreibt mir, dass die Bearbeitung des Versorgungsausgleichs
von Amtswegen her mehrere Monate dauern kann. Erst danach wird das
Scheidungsverfahren fortgesetzt.
Kann so sein - muß aber nicht. Teile des Scheidungsverfahrens lassen sich
durchaus abtrennen - frage Deinen RA danach.
Post by Maximilian Incani
Wenn man hinzunimmt, dass meine
Noch-Frau bewußt verzögert, kann es sehr leicht passieren, dass die
Scheidung nach Studienende stattfindet.
Dir wird es nicht gelingen, ohne Mithilfe der zukünftigen Ex die Chose
zu beschleunigen. "Ängste" vor Studienende halte ich für vernachlässig-
bar - oder ändern sich schlagartigst und umkehrend die Lebensbedingungen
auf beiden Seiten so extrem?

Gruß Siegfried
Maximilian Incani
2005-02-12 17:56:44 UTC
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Hallo Siegfried,

danke für Deine Antwort
Post by Siegfried Berger
"Entgegenwirken" kannst Du nur mit Beharrlichkeit.
Wenn sich die Noch! querlegt: keine Chance.
Bedenke: Scheidung nach 1 Jahr Trennung "geht" nur einvernehmlich...
Du bist auf die Mitwirkung der Dame angewiesen.
Mein RA sagt, das dem Scheidungsrichter das abgelaufene Trennungsjahr
als Beweis für die zerüttete Ehe reicht um sie zu scheiden. Mach mir
keine Angst....
Post by Siegfried Berger
Läßt sich so nicht beantworten; gültig sind die "Verhältnisse zum Zeitpunkt
der Scheidung" - und da wird für zumindestens 12 Monate rückgerechnet.
Dieses Procedere ist Dir bekannt?
Im groben ja. Der RA hat es mir erklärt.
Post by Siegfried Berger
Augenblicklich sehe ich lediglich, daß Deine Noch! sich - was den Ver-
sorgungsausgleich angeht - in's eigene Fleisch schneiden könnte.
Aber der Schaden den sie sich zufügt ist läppisch gegenüber dem, was sie
von mir bekäme, wenn wir nach Studienende geschieden werden.
Post by Siegfried Berger
Kann so sein - muß aber nicht. Teile des Scheidungsverfahrens lassen sich
durchaus abtrennen - frage Deinen RA danach.
Danke für den Tipp, das werde ich machen :-)
Post by Siegfried Berger
Dir wird es nicht gelingen, ohne Mithilfe der zukünftigen Ex die Chose
zu beschleunigen. "Ängste" vor Studienende halte ich für vernachlässig-
bar - oder ändern sich schlagartigst und umkehrend die Lebensbedingungen
auf beiden Seiten so extrem?
Naja, zur Zeit arbeite ich als Aushilfe, aber wenn ich fertig bin, will
ich schon an die große Kohle. Und sie könnte sich arbeitslos melden.
Dann würde sie doch einen guten Happen von meinem Geld bekommen, oder?

Viele Grüße und Danke schonmal,
M. Incani
Siegfried Berger
2005-02-12 18:58:28 UTC
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Post by Maximilian Incani
Post by Siegfried Berger
"Entgegenwirken" kannst Du nur mit Beharrlichkeit.
Wenn sich die Noch! querlegt: keine Chance.
Bedenke: Scheidung nach 1 Jahr Trennung "geht" nur einvernehmlich...
Du bist auf die Mitwirkung der Dame angewiesen.
Mein RA sagt, das dem Scheidungsrichter das abgelaufene Trennungsjahr
als Beweis für die zerüttete Ehe reicht um sie zu scheiden. Mach mir
keine Angst....
Hallo Maximilian.
Klar ist das ein Beweis.
Aber:
Nach einem Trennungsjahr "geht" nur einvernehmlich; nach drei
Trennungsjahren genügt das Sch~Begehren _eines_ der Partner.
Schau in's BGB.
Post by Maximilian Incani
Post by Siegfried Berger
Läßt sich so nicht beantworten; gültig sind die "Verhältnisse zum Zeitpunkt
der Scheidung" - und da wird für zumindestens 12 Monate rückgerechnet.
Dieses Procedere ist Dir bekannt?
Im groben ja. Der RA hat es mir erklärt.
Post by Siegfried Berger
Augenblicklich sehe ich lediglich, daß Deine Noch! sich - was den Ver-
sorgungsausgleich angeht - in's eigene Fleisch schneiden könnte.
Aber der Schaden den sie sich zufügt ist läppisch gegenüber dem, was sie
von mir bekäme, wenn wir nach Studienende geschieden werden.
Lies mein erstes posting und das weiter unten bydde genauer.
Beachte bes. diesen Durchschnitt der 12 Monate vor Scheidung.
Post by Maximilian Incani
Post by Siegfried Berger
Dir wird es nicht gelingen, ohne Mithilfe der zukünftigen Ex die Chose
zu beschleunigen. "Ängste" vor Studienende halte ich für vernachlässig-
bar - oder ändern sich schlagartigst und umkehrend die Lebensbedingungen
auf beiden Seiten so extrem?
Naja, zur Zeit arbeite ich als Aushilfe, aber wenn ich fertig bin, will
ich schon an die große Kohle. Und sie könnte sich arbeitslos melden.
Dann würde sie doch einen guten Happen von meinem Geld bekommen, oder?
Warum und wofür denn?
So "...einfach arbeitslos melden..." iss nicht - schon lange nicht mehr.
Es wäre böswillig und ein Unterhaltsversagungsgrund.
Ich schrieb es schon: es werden die wirtschaftl. Verhältnisse und die
Lebensumstände __während der Ehezeit__ herangezogen; dabei wird
das Einkommen zumind. der letzten 12 Monate zugrunde gelegt...
Zumal: Eure Ehe ist kinderlos, beide erwerbstätig und erwerbsfähig.
Bleib relativ gelassen doch wachsam, betreibe "Deine Scheidung" weiterhin
beharrlich und lebe Dein Leben - mache Dich nicht unnötig abhängig.

Gutes Gelingen wünscht Siegfried
Kai Poehlmann
2005-02-13 20:12:11 UTC
Permalink
Moin!
Post by Maximilian Incani
Hat jemand von Euch schonmal das Problem gehabt, dass der Noch-Partner
die Scheidung verzögert hat und wie kann man dem effektiv entgegenwirken?
Ist Deine Partnerin vielleicht Ausländerin ohne selbständiges
Aufenthaltsrecht und sie versucht dadurch "Zeit zu gewinnen"?

Profitiert Sie durch die Steuerklasse 3 oder werdet Ihr beide
nach 4 besteuert?

Kai
Maximilian Incani
2005-02-14 19:36:21 UTC
Permalink
Hallo Kai,
Post by Kai Poehlmann
Ist Deine Partnerin vielleicht Ausländerin ohne selbständiges
Aufenthaltsrecht und sie versucht dadurch "Zeit zu gewinnen"?
sie ist Türkin, hat sich aber vor Jahren in Deutschland einbürgern
lassen, da sie schon sehr lang in Deutschland lebt. Sie ist also
genaugenommen Deutsche.
Post by Kai Poehlmann
Profitiert Sie durch die Steuerklasse 3 oder werdet Ihr beide
nach 4 besteuert?
Und sie hat die Steuerklasse 3, da ich Student bin und derjenige bin,
der z.Z. geringer verdient. Davon profitiert sie und zwar auch nicht zu
knapp.

Sie verzögert, mit der Hoffnung, dass ich in der Zwischenzeit mit dem
Studium fertig werde und sie Unterhalt verlangen kann.
Sie ist sozusagen der Meinung, dass man sich nicht ungestraft von ihr
trennt.


Grüße M. Incani
Kai Poehlmann
2005-02-15 11:43:58 UTC
Permalink
Moin!
Post by Maximilian Incani
Und sie hat die Steuerklasse 3, da ich Student bin und derjenige bin,
der z.Z. geringer verdient. Davon profitiert sie und zwar auch nicht zu
knapp.
Das wäre also schon mal ein Grund...
Post by Maximilian Incani
Sie verzögert, mit der Hoffnung, dass ich in der Zwischenzeit mit dem
Studium fertig werde und sie Unterhalt verlangen kann.
Das hat sie Dir gesagt? Oder woher weisst Du das?
Post by Maximilian Incani
Sie ist sozusagen der Meinung, dass man sich nicht ungestraft von ihr
trennt.
Nun ja...

Kai
Maximilian Incani
2005-02-15 19:49:58 UTC
Permalink
Hallo Kai,
Post by Kai Poehlmann
Post by Maximilian Incani
Sie verzögert, mit der Hoffnung, dass ich in der Zwischenzeit mit dem
Studium fertig werde und sie Unterhalt verlangen kann.
Das hat sie Dir gesagt? Oder woher weisst Du das?
Das ist bei ihr ziemlich offensichtlich. Sie schreit nämlich jetzt schon
wegen Unterhalt, weil ihr das angeblich und nach ihrer Ansicht zustünde.
Aber da sie bisher den größeren Teil des Lebensunterhalt verdiente,
steht rechtlich gesehen mir etwas zu (worauf ich aber verzichte, denn im
Gegensatz zu ihr will ich Fair-Play spielen). Sie dachte sie kann sich,
nachdem ich fertig studiert habe, die Luxussachen leisten, die sie sich
bisher nicht kaufen konnte. Was sie aber dabei vergisst, ist die
Tatsache, dass ich während des Studiums immer gearbeitet habe und selber
meine Unkosten gedeckt und sogar für sie mitgesorgt habe.

Schöne Grüße,
M. Incani
Frank Schletz
2005-02-16 16:09:54 UTC
Permalink
Post by Maximilian Incani
Das ist bei ihr ziemlich offensichtlich. Sie schreit nämlich jetzt schon
wegen Unterhalt, weil ihr das angeblich und nach ihrer Ansicht zustünde.
Aber da sie bisher den größeren Teil des Lebensunterhalt verdiente,
steht rechtlich gesehen mir etwas zu (worauf ich aber verzichte, denn im
Gegensatz zu ihr will ich Fair-Play spielen). Sie dachte sie kann sich,
nachdem ich fertig studiert habe, die Luxussachen leisten, die sie sich
bisher nicht kaufen konnte. Was sie aber dabei vergisst, ist die
Tatsache, dass ich während des Studiums immer gearbeitet habe und selber
meine Unkosten gedeckt und sogar für sie mitgesorgt habe.
Ei mach Dir doch keine Sorgen. Die üblichen Informationsquellen werden
Dir doch schon gesagt haben, dass sie damit _keinerlei_ Chance hat.
Die Bedingungen und Umstände zum Zeitpunkt des Einganges des Scheidungs-
Antrages sind bindend. Und den Antrag hast hoffentlich Du eingereicht.
Maximilian Incani
2005-02-16 21:27:07 UTC
Permalink
Hallo Frank,
Post by Frank Schletz
Ei mach Dir doch keine Sorgen. Die üblichen Informationsquellen werden
Dir doch schon gesagt haben, dass sie damit _keinerlei_ Chance hat.
Die Bedingungen und Umstände zum Zeitpunkt des Einganges des Scheidungs-
Antrages sind bindend. Und den Antrag hast hoffentlich Du eingereicht.
Wenn man sich an verschiedenen Quellen informiert, gehen die Aussagen
manchmal ein wenig auseinander. Zudem ist es auch meine erste Scheidung
und ich hoffe auch meine Einzige!
Der Antrag wurde bereits im November 2004 eingereicht.

Siegfried Berger schreibt z.B. das die Verhältnisse zum Zeitpunkt der
Scheidung gelten und von der Scheidung an 12 Monate zurückgerechnet wird.
Mich würde es eben ärgern, wenn ich ihr Geld geben müßte. Hätte ich z.B.
nur auf ihre Kosten gelebt oder hätte ich mit ihr z.B. etwas aufgebaut,
würde ich es verstehen.
Aber sie und ich haben mit allem was wir hatten in einen Haushalt
gewirtschaftet und ich habe nie Anspruch auf den Teil erhoben den ich
beigesteuert habe oder den sie beigesteuert hat.

Grüße M. Incani
Frank Schletz
2005-03-08 12:34:15 UTC
Permalink
Post by Maximilian Incani
Siegfried Berger schreibt z.B. das die Verhältnisse zum Zeitpunkt der
Scheidung gelten und von der Scheidung an 12 Monate zurückgerechnet wird.
Mich würde es eben ärgern, wenn ich ihr Geld geben müßte. Hätte ich z.B.
nur auf ihre Kosten gelebt oder hätte ich mit ihr z.B. etwas aufgebaut,
würde ich es verstehen.
Aber sie und ich haben mit allem was wir hatten in einen Haushalt
gewirtschaftet und ich habe nie Anspruch auf den Teil erhoben den ich
beigesteuert habe oder den sie beigesteuert hat.
Nachtrag, weil mir gerade was einfiel:

Deine Frau zögert wahrscheinlich nicht heraus, damit Du ihr Unterhalt
zahlen musst, sondern damit _Sie_ keinen Unterhalt zahlen muss!
Schlieslich ist sie als Hauptverdienerin Dir gegenüber Unterhaltsverpflichtet
und Du kannst _nicht_ wirksam auf Unterhalt verzichten. Sobald Du arbeitslos
werden würdest (Studiumsende und keinen Job) würde sie vom Staat herangezogen
werden. Da ist nichts mehr mit Deinem Verzicht.

Diese Konstellation ist wahrscheinlicher. Wenn sie nun wartet, bist Du einen
Job hast, kann ihr "erst einmal nichts" passieren

yvonne tmava
2005-03-08 17:15:50 UTC
Permalink
Post by Maximilian Incani
Hallo NG,
ich bin Student habe mich vor über einem Jahr von meiner Noch-Frau
getrennt. Ich habe den Scheidungsantrag im Nov 04 eingereicht und habe
zugleich Prozesskostenhilfe beantragt (der ist inzwischen bewilligt). Es
sind auch keine Kinder vorhanden, also der Scheidung steht rein
garnichts im wege.
Mit jedem Formular (z.B.: Aushändigung der Heiratsurkunde oder ausfüllen
des Versorgungsausgleichs) den meine Noch-Frau erhält, wartet sie
solange wie irgend möglich, da sie hofft die Scheidung bis nach meinem
Studienende (voraussichtlich Okt 05) hinauszuzögern, um dann
Unterhaltsansprüche stellen zu können. Denn bis zur Trennung hat sie den
Lebensunterhalt verdient und ich wäre eigentlich unterhaltsberechtigt,
aber ich habe auf dieses Recht verzichtet und finanziere meinen
Lebensunterhalt selber.
Hat jemand von Euch schonmal das Problem gehabt, dass der Noch-Partner
die Scheidung verzögert hat und wie kann man dem effektiv
entgegenwirken?
Wenn ihre Verzögerungstaktik aufgeht, wäre sie unterhaltsberechtigt?
Ich frage deshalb, weil ich dann bestimmt mehr verdiene als sie.
Mein Anwalt schreibt mir, dass die Bearbeitung des
Versorgungsausgleichs
von Amtswegen her mehrere Monate dauern kann. Erst danach wird das
Scheidungsverfahren fortgesetzt. Wenn man hinzunimmt, dass meine
Noch-Frau bewußt verzögert, kann es sehr leicht passieren, dass die
Scheidung nach Studienende stattfindet.
Schreibt mir bitte alles was Euch dazu einfällt. Danke!
Grüße, M. Incani
hallo...
soweit ich mich da auskenne, sollte die scheidung nach drei jahren
trennungszeit spätestens erfolgen.frühestens ist sie allerdings auch
erst nach 1 jahr trennung möglich. ihr anwalt müsste aber was machen
können, wenn nachweisbar ist, das ihre nochfrau die scheidung
absichtlich hinauszögert. aber auch nach der scheidung hat sie solange
unterhaltanspruch bis sie entweder neu verheiratet ist oder ihren
lebensunterhalt allein verdienen kann. sie muss sich aber auch darum
bemühen. somit ist es vollkommen egal, ob die scheidung vor oder nach
studienabschluss ist.
lg
--
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